Von der Planung bis zur Förderung - wir machen das!
Bereits heute existiert in Deutschland ein Netz von über 5800 öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Um den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, werden über ein Bundesförderprogramm 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und verschiedene Förderprogramme bis Ende 2021 verlängert. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit weiteren 15.000 Ladesäulen.
Mit 200 Millionen Euro soll der Aufbau von etwa 5000 öffentlich zugänglichen Schnelllade-punkten (S-LIS) in Metropolen und entlang der Bundesfernstraßen unterstützt werden. Weitere 100 Mio. Euro sind für den Aufbau von etwa 10.000 Normal-Ladestationen (N-LIS) vorgesehen. Diese neuen Ladepunkte entstehen sowohl auf öffentlich zugänglichen Flächen im Privatbesitz, also zum Beispiel Tankstellen, Einkaufszentren oder Carsharing-Stationen, als auch im öffentlichen Raum. Unterstützt werden sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.
Derzeit erarbeitet das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die entsprechende Förderrichtlinie, die auch die notwendigen Voraussetzungen für die Förderung und das Förderverfahren regelt. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig und übernimmt die Bearbeitung der Anträge.
Die Bayerische Landeshauptstadt München fördert derzeit bis Ende 2021 pro Ladespot mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 € die Endkunden, um die Elektrifizierung der E-Mobility-Ladeinfrastruktur für die gesamte Region im nicht-öffentlichen Bereich voranzutreiben.
Bei einer Ladeleistung von mehr als 22 kW = Schnell-ladung sind es sogar 10.000 € pro Ladepunkt. Auch Beratungsleistungen werden bis zu 80% der Beratungskosten mit maximal 800 € pro Tag durch die aufgelegten Förderprogramme subventioniert.
Nutzfahrzeuge:
Für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt - zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.
Firmenwagen:
Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und gilt nun bis Ende 2030.
Ladevorrichtung:
Übereignet der Arbeitgeber Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebes oder leistet Zuschüsse für den Erwerb und Nutzung von Ladevorrichtungen, kann dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % versteuert werden. Dieses ist bis 2030 verlängert worden. (Bundesfinanzministerium)
Individuell gestaltbare Ladesäulen sind ein perfekter Imageträger und ein hervorragendes Marketinginstrument für Unternehmen und Kommunen.
Mit spezifischer Folierung im eigenen Design bzw. über integrierte Farbdisplays bieten wir für Sie, sowie den Betreibern eine exzellente Möglichkeit, Ihre innovative Marketingbotschaft für die Elektromobilität zu transportieren.
Sie werden sich damit nicht nur als umweltfreundlich, sondern zusätzlich auch als kundenorientiert präsentieren, indem sie z. B. kostenloses Laden während der Einkaufsdauer für Elektromobile anbieten.
Mit dem Beschriftungshinweis auf Ihren E-Fahrzeugen (beispielsweise) „ich bin elektrisch geladen!“, runden Sie Ihr Marketing effektiv und nachhaltig ab und vermitteln Ihrer Kundschaft einen werbewirksam, positiven Eindruck.